07.10.2013

Nach Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) haben ca. 30 % der Haushalte in Deutschland keine private Haftpflichtversicherung.
Diese ist aber dringend angeraten, denn die gesetzlichen Bestimmungen legen fest, dass jede Person, die entweder vorsätzlich oder auch fahrlässig den Körper, das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder auch nur ein sonstiges Recht einer anderen Person widerrechtlich verletzt, zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gemäß BGB § 823 ist die Höhe des Schadenersatzanspruchs nicht begrenzt. Hier verbirgt sich ein für den einzelnen unkalkulierbares Risiko, insbesondere bei Personenschäden.
Die Angebote der Versicherungsunternehmen im Bereich der Privathaftpflichtversicherung sind vielfältig und können dem jeweiligen Bedarf angepasst werden.