30.11.2015

Die Adventszeit hat begonnen. Doch gerade in dieser besinnlichen Zeit ist erhöhte Vorsicht geboten. Adventsgestecke stellen eine hohe Gefahrenquelle dar. Sofern diese unbeaufsichtigt gelassen werden und es zu einem Brand kommt, kann der Feuer-Versicherer eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles einreden und die Versicherungsleistung in einem der Schwere der Schuld angemessenen Verhältnis mindern. Im schlimmsten Fall könnte er die Leistung ganz verweigern. Dieses Risiko muss unbedingt vermieden werden, da gerade Brandschäden in vielen Fällen sehr teuer werden. Sobald das Zimmer verlassen wird, sollten deshalb alle Kerzen am Adventsgesteck gelöscht werden. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass die Tannenzweige ausgetauscht werden bevor diese zu trocken werden. Auch sollte die Kerze möglichst nicht ganz herunterbrennen, sondern rechtzeitig ersetzt werden. Einige Versicherer verzichten mittlerweile auch auf die Einrede der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. Hier hilft jedoch nur ein Blick in den Versicherungsvertrag zur Gebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Inhaltsversicherung.