25.11.2013

Das Versorgungswerk bietet zu äußerst attraktiven Konditionen insbesondere Versicherungslösungen zur Versorgung im Alter und bei Berufsunfähigkeit. Die Presse-Versorgung ist offen für viele Berufe und Arbeitsfelder im Kommunikations- und Medienbereich und nicht nur für Journalisten, wie oft behauptet wird. Angestellte oder Freiberufler/Selbstständiger aus folgenden Branchen können diese Sonderkonditionen nutzen:

  • Multimedia-Agenturen und PR-Agenturen
  • TV-Sender und Rundfunk
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverläge
  • Pressestellen
  • Nachrichtenagenturen
  • digitale Medien
  • grafische Betriebe und Werbeagenturen
  • Medienhäuser
  • Buchverlage

Den Gesellschafterkreis bilden auf der Arbeitgeberseite der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit seinen Landesverbänden und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie auf der Arbeitnehmerseite der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) mit seinen Landesverbänden und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie.