01.12.2011

Der derzeit gültige Höchstrechnungs- oder Garantiezins darf nur noch für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2011 vereinbart werden. Derzeit beträgt der Garantiezins noch 2,25%. Für alle ab 2012 abgeschlossenen Rentenversicherungen gilt dann der neue Garantiezins in Höhe von 1,75%. Betroffen sind alle Rentenversicherungen, die eine Garantie aussprechen. Einzige Ausnahme bilden die so genanten Variable-Annuities-Produkte, die aber in Deutschland noch immer eher eine Randerscheinung darstellen. Auch britische With-Profit-Produkte kommen ohne Garantiezins aus. Neben klassischen Lebens- und Rentenversicherungen sind auch fondsgebundene Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie betroffen. Dabei machte die Absenkung des Höchstrechnungszinses auch vor Rürup-Renten und Riester-Renten nicht halt. Aufatmen können alle, die schon einen Vertrag haben. Der einmal vom Versicherer zugesagte Garantiezins bleibt über die Laufzeit konstant.