06.04.2014

Wer einen Urlaub in das Ausland plant, sollte nicht nur an eine Reiserücktrittsversicherung denken, sondern auch an eine Auslandsreisekrankenversicherung. Auch wenn es nicht zu den ersten Überlegungen gehört, im Urlaub krank werden zu können oder einen Unfall zu erleiden. Aber was passiert, wenn man selbst oder ein Familienmitglied doch krank wird? Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht für alle anfallenden Kosten bei Krankheit im Ausland auf. Es empfiehlt sich vor Reiseantritt bei der eigenen Krankenkasse über die Leistungen im Ausland zu informieren. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit für alle Reisen ins Ausland und muss vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Versichert sind zum Beispiel medizinisch notwendige ambulante Behandlungen durch Ärzte einschließlich eines Ersttransportes zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus, eine medizinisch notwendige Behandlung durch den Zahnarzt, der Rücktransport des Patienten zu einem Krankenhaus in Deutschland sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten.