21.11.2011

Ab dem 21.12.2012 dürfen Versicherungsunternehmen aufgrund europarechtlicher Vorgaben nur noch sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Bei diesen neuen Tarifen entfällt die geschlechterspezifische Unterscheidung zwischen Männern und Frauen in den verschiedenen Versicherungsprodukten. Anmerkung: Für bereits bestehende Versicherungsverträge ändert sich nichts!