15.07.2014

In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich der Beruf, so wie er ganz konkret in gesunden Tagen ausgestaltet war, versichert. Bei Angestellten ist dieser Beruf meist klar umschrieben. Bei Selbständigen wird es hingegen schon schwieriger. Neben dem Restleistungsvermögen hinsichtlich der konkreten Tätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit wird hier zusätzlich die Möglichkeit der sogenannten Umorganisation geprüft. Das Berufsbild eines Unternehmers besteht nämlich hauptsächlich in der Leitung seines Betriebes unter seiner Mitarbeit. An welcher Stelle der Unternehmer mitarbeiten kann, bestimmt er dabei selbst. Dies gibt dem Versicherer im Leistungsfall die Möglichkeit zu prüfen, ob der Unternehmen aufgrund seines Leidens nicht an einer anderen Stelle im Unternehmen mitarbeiten könnte. Man spricht dann von der Umorganisation. Diese hat nichts mit einer Verweisung zu tun. Auch bei Tarifen mit dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung kann der Versicherer die Möglichkeit der Umorganisation prüfen.