25.07.2014

Die Platzierung der Berufsunfähigkeitsabsicherung wird aufgrund der hohen Anbieterauswahl immer undurchsichtiger.

Versicherungen erweitern aufgrund der polypolistischen Marktsituation ständig Ihre Leistungen bzw. Versicherungsbedingungen. Häufig sind es nur Werbeaufhänger. Wir beobachten jedoch ein paar Anbieter mit „echten“ Mehrleistungen.

Grundsätzlich gilt: Die Berufsunfähigkeit zahlt bei Berufsunfähigkeit, d.h. wer aufgrund von Krankheit, Unfall oder körperlichen Gebrechen mit anhaltender Prognose seine versicherte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann.

Eine Handvoll Versicherungsunternehmen haben zur Auslösung der Versicherungsleistung die sog. Gelbe-Schein-Regelung (Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit)  in Ihre Bedingungen mit aufgenommen.  Arbeitsunfähig ist, wer aufgrund eines medizinischen Befundes vorübergehend seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann.