07.09.2012

In guten Berufsunfähigkeitsversicherungen sind sogenannte Nachversicherungsgarantien vereinbart. Diese geben dem Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb einer vorgebenen Frist nach einem beschriebenen Ereignis den vereinbarten Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Üblicherweise sind in diesem Rahmen die Ereignisse Heirat, Geburt eines Kindes, Existenzgründung, Ausbildungsabschluss und kreditfinanzierter Immobilienerwerb genannt. Sollte eines der Ereignisse entreten, sollte sich der Versicherungsnehmer ernsthaft mit der Nachversicherungsgarantie auseinandersetzen. Mit ihr hat er die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen und sein Absicherungsniveau auf diese Weise an den geänderten Bedarf anzupassen. Wir die in den Bedingungen genannte Frist verpasst, verfällt die diesbezügliche Garantie und für die Erhöhung ist eine vollumfängliche Gesundheitsprüfung notwendig.