12.10.2011

Per gesetzlicher Definition ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Einige Versicherungsunternehmen haben mittlerweile das Wort „altersentsprechend“ in ihren Bedingungen gestrichen und gehen damit in die Werbung, dass nunmehr auch der altersbedingte Kräfteverfall mitversichert wäre. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei lediglich um einen Marketinggag. Denn trotzdem bleibt es dabei, dass eine Leistungsminderung zu der Berufsausübung in gesunden Tagen vorliegen muss. Diese Leistungsminderung muss mehr als 50% ausmachen. Bei der Berufsausübung in gesunden Tagen, die als Vergleichsmaßstab herhält, ist das Alter der versicherten Person bereits berücksichtigt. Eine solche Werbeaussage der Versicherer sollte daher nicht überzogen in die Entscheidung zugunsten des einen oder des anderen Versicherers einbezogen werden. Es gibt viele andere Merkmale, die hierbei wesentlich wichtiger sind.