02.12.2013

Ein aktueller Schadenfall aus unserer Region zeigt, wie wichtig die Betriebsschließungsversicherung für Hotels- und Gaststätten ist. Trotz aller Hygiene und Vorsicht ist die Infektionsgefahr für alle Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, ein ständiges Thema. Es ist jederzeit möglich, dass Keime und Erreger (z.B. Norovirus), die ansteckende und meldepflichtige Erkrankungen verursachen, in einen Betrieb gelangen –  durch die Waren oder Rohstoffe selbst oder auch durch Mitarbeiter, Lieferanten oder Kunden. Im Risikofall sind die zuständigen Ämter gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet sofort zu handeln. Schon der Verdacht reicht aus, eine Betriebsschließung zu veranlassen, Tätigkeitsverbote auszusprechen, Warenbestände einzuziehen sowie die Desinfektion des Betriebes anzuordnen. Schnell kann es zu einer existenzbedrohenden Situation für den Unternehmer kommen, wenn die Einnahmen wegfallen aber die Betriebskosten weiterlaufen. Mit einer  Betriebsschließungsversicherung ist die Absicherung dieser Kosten möglich. Versichern sollten sich nicht nur Hotels und Gaststätten, sondern zum Beispiel auch Altenheime, Rehakliniken oder der Lebensmittelhandel.