21.10.2011

Risiko- und Kapitallebensversicherungen sind oft schon vor vielen Jahren vereinbart worden. Kennen Sie noch Ihre Festlegungen zum Bezugsrecht bzw. Begünstigten in ihrem Todesfall? Oft ändern sich Lebenssituationen, Scheidung, Heirat usw., damit werden  Aktualisierungen des Bezugsrechts im Todesfall notwendig. Die Rechtslage ist eindeutig: Bezugsrecht vor Testament. Die Leistungen aus einer Lebensversicherung fallen nicht in den Nachlass des Verstorbenen. Wer Leistungen im Todesfall erhalten soll, wird ausschließlich durch das Bezugsrecht im Lebensversicherungsvertrag geregelt. Anderslautende Verfügungen im Testament sind unwirksam. Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten bestimmt, erwirbt der Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme. Der Erwerb fällt nicht in den Nachlass. Hat der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung keinen Bezugsberechtigten benannt oder entfällt dieser später (weil z.B. verstorben)  fällt der Auszahlungsanspruch in den Nachlass und steht damit den Erben zu. Prüfen Sie bitte Ihre Verträge. Ist das vereinbarte Bezugsrecht nicht mehr passend für Ihre Interessen und Lebenssituation, sollten Sie den Versicherer informieren und das Bezugsrecht aktualisieren.