06.07.2011

Bei den Riesterverträgen ist die so genannte „Deckungskapitalübertragung“ bereits weit verbreitet und wird rege in Anspruch genommen. Auch bei den, der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnenden, Direktversicherungen gibt es die Möglichkeit einer Deckungskapitalübertragung (hier allerdings ausschließlich im Fall der Versorgungsübertragung auf einen neuen Arbeitbgeber mit anderem Versorgungssystem). In der Branche unbekannt ist jedoch die Möglichkeit der Deckungskapitalübertragung in der ersten Schicht der Altersvorsorge. Auch bei den so genannten Basisrenten oder Rürup-Renten läßt der Gesetzgeber eine Übertragung der Ansprüche des Versicherten aus dem bestehenden Vertrag unmittelbar auf einen Vertrag bei einem anderen Unternehmen zu, sofern es sich bei dem neuen Vertrag ebenfalls um eine Basisrente handelt. Lediglich die Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaften sehen diese Möglichkeit nicht vor. Hier gilt es seitens der Versicherungsgesellschaften nachzubessern, um echten Wettbewerb innerhalb der Branche zu fördern, denn dies ist die einzige Möglichkeit für den Versicherten einen Anbieterwechsel durch zuführen, da die Basisrente weder kapitalisierbar noch veräußerbar ist.