13.03.2012

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt auf seiner Internetseite www.bmas.de mit, dass man sich über eine Erhöhung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.07.2012 geeinigt hätte. Rein rechnerisch hätte es nach Aussagen des Ministeriums eine Erhöhung um 4,4% in den alten und 3,73% in den neuen Bundesländern geben sollen. Von diesem Steigerungssatz musste jedoch noch der Ausgleichsbedarf abgezogen werden. Dieser gibt die Höhe der in der Vergangenheit eigentlich rechnerisch notwendig gewesenen Rentenkürzungen wider. Unter dem Strich steigen die Renten damit um 2,18% in den alten Bundesländern und 2,26% in den neuen Bundesländern. Wieviel von der Rentenanpassung letztendlich wirklich bei den Rentnern ankommt ist fraglich, denn die zusätzliche Rente aus der Anpassung ist in voller Höhe steuerpflichtiges Einkommen.