29.08.2011

Ob Elternbeirat in Schule und Kindergarten, Sportverein oder sonstiges Engagement: Für viele Menschen gehört bürgerschaftliches Engagement ganz selbstverständlich zu ihrem Leben. Die große Einsatzfreude lässt allerdings oft die Risiken vergessen, die mit der freiwilligen Betätigung verbunden sein können. Oft merken ehrenamtlich Tätige erst im Schadensfall, dass kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Eine Haftpflichtversicherung schützt gegen finanzielle Folgen von Sach- und Personenschäden, die Ehrenamtliche anderen zufügen. Wie der Name schon sagt, ist das Ehrenamt aber keine private, sondern eine ehrenamtliche Tätigkeit. Damit sind Schäden aus einer solchen Tätigkeit über die Privathaftpflichtversicherung nur dann versichert, wenn der Versicherer sie ausdrücklich in den Versicherungsschutz einschließt.
Deshalb sollten Ehrenamtliche und die, die es werden wollen, diesbezüglich aktiv werden. Auch sollten sie sich bei „ihrer“ Organisation bzw. Verein erkundigen, wie sie im Schadensfall abgesichert sind