08.02.2012

Wer sein Auto über einen Leasingvertrag finanziert, sollte bei seiner Vollkaskoversicherung unbedingt auf den Einschluss der sogenannten GAP-Deckung (gap engl. „Lücke“) achten. Denn die Kosten für den Ablösewert aus dem Vertrag hat allein der Leasingnehmer zu tragen. Ist nach einem Totalschaden oder Diebstahl der Wiederbeschaffungswert, den die Versicherung auszahlt, geringer als der Ablösewert, kommt eine GAP-Deckung für genau diese Lücke auf. Einige Versicherer haben Ihre GAP-Deckung dahingehend erweitert, dass die Leistung auch auf Kreditverträge erweitert wurde. Die Differenz aus der Restforderung des Kreditgebers und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs wird nun ebenfalls erstattet. Diese meist beitragspflichtige Zusatzleistung der Vollkaskoversicherung ist für kreditfinanzierte Fahrzeuge eine sehr nützliche Ergänzung. Allerdings gibt es hier eklatante Unterschiede zwischen den einzelnen Bedingungstexten der Versicherer. In einigen Fällen wird lediglich die Vorfälligkeitsentschädigung erstattet. Hier bleibt es trotz vermeintlicher GAP-Deckung bei einer Lücke im Versicherungsschutz.