08.01.2015
Auch bei einer betrieblichen Geschäftsinhaltsversicherung kann es aufgrund falsch eingeschätzter Versicherungssummen zur Unterversicherung kommen. Bei Vertragsabschluss wird der Wert der Einrichtung zumeist noch korrekt ermittelt. Jedoch erhöhen Neuanschaffungen von Betriebseinrichtungen auch den Wert des Geschäftsinhaltes. Die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung ist entsprechend zu erhöhen. Denn wird nun bei einem Schaden festgestellt, dass z.B. ein Viertel der Versicherungssumme fehlt, wird der entstandene Schaden nur zu 75% erstattet. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes bei Werterhöhung des Geschäftsinhaltes ist von hoher Wichtigkeit.