13.02.2012

Der Gesetzgeber hat im Dezember 2011 die Einführung von KFZ-Wechselkennzeichen voraussichtlich zum 01.07.2012 beschlossen. Ein Wechselkennzeichen gilt demnach für die private Nutzung von max. 2 Fahrzeugen derselben Fahrzeugklasse. Wechselkennzeichen gibt es für die folgenden Fahrzeugklassen:

M1 – Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitze (z.B. PKW)

L    – Kräder, Trikes und Quads

O1 – Anhänger

Gefahren werden darf immer nur ein Fahrzeug. Das ruhende Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Einzelheiten zu den Versicherungsbeiträgen sind noch nicht bekannt.