04.01.2012

Anhebung-RentenalterSeit dem 01.01.2012 wird das Eintrittsalter für die Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Betroffen sind davon alle Versicherten ab Jahrgang 1947. Eine Regelaltersrente kann in Anspruch nehmen, wer mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat (auch freiwillige Beiträge und Kindererziehungszeiten zählen hier dazu). Bestimmte Versicherte können jedoch auch nach wie vor mit 65 Jahren in Rente gehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist. Die Rente kann dann ohne Abschläge bezogen werden (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Aber es geht auch noch früher. Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann schon nach dem 63. Geburtstag in Rente gehen. Allerdings muss man bei dieser Form der Altersrente (Altersrente für langjährig Versicherte) einen Abschlag in Höhe von 0,3% pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme hinnehmen. Wer also ab 1964 geboren wurde und die Rente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren in Anspruch nehmen will, muss mit Abschlägen in Höhe von 14,4% rechnen.