05.09.2011

Immer mehr Versicherer gehen dazu über, ihre Risikoprüfungen zu verbessern und befragen jetzt noch genauer den Vorversicherer nach Vorschäden. Oft ergibt diese Nachfrage dann fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben zu Vorschäden. Damit der zukünftige Versicherer nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, ist es im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht notwendig, Vorschäden vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Zumal dadurch die Kundenbeziehung nicht gleich zu Anfang belastet wird bzw. im Schadenfall nicht die Leistung durch den Versicherer verweigert werden kann.