31.07.2012

Als Entscheider eines Unternehmens sind Sie einer hohen persönlichen Haftung ausgesetzt. Auch Tätigkeiten in Stiftungen bis zum Freizeitverein bergen hohe Risiken, denen sich die Betroffenen oft nicht bewusst sind. Schon ein fahrlässiger Fehler kann weitreichende Folgen haben. Als Führungskraft haften Sie bei Vermögensschäden Ihrem Unternehmen, den Mitgesellschaftern und eventuell auch Dritten gegenüber unmittelbar und unbegrenzt. Klartext: Ihr Privatvermögen ist in Gefahr, denn Sie haften persönlich und uneingeschränkt. Selbst wenn Sie sich keiner Fehler bewusst sind, wird es schwierig, die Ansprüche abzuwehren. Doch damit noch nicht genug. In Entscheidungs- oder Aufsichtsgremien haften Sie gesamtschuldnerisch und damit unabhängig von Ihrem Ressort. Sie können somit für Fehler anderer zur Verantwortung gezogen werden auch dann, wenn Sie nur ehrenamtlich für das entsprechende Gremium tätig sind.

Wer ist betroffen?

GmbH:                         Geschäftsführer, evtl. Beirat 

AG:                              Vorstand, Aufsichtsrat

Genossenschaft:           Vorstand, Aufsichtsrat

Vereine:                       Vorstand

GmbH & Co. KG:          Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

KG, OHG, GbR:            Geschäftsführender Gesellschafter

Gehen Sie bitte keine unnötigen Risiken ein, einige Versicherer bieten hier Versicherungskonzepte über eine sogenannte D&O Police (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) an.