25.10.2011

Zu den Verkehrssicherungspflichten gehört nicht nur der Winterdienst sondern zum Beispiel auch die Beseitigung von Laub auf Gehwegen – gerade jetzt im Herbst ein aktuelles Thema. Neben dem Hauseigentümer haften unter Umständen auch die Mieter sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Mieter sollten im Mietvertrag prüfen, welche Pflichten ihnen ihr  Vermieter in dieser Hinsicht übertragen hat. Sollte es doch mal zu einem Schaden kommen, besteht Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Gewerbetreibenden, der die Zuwege zu seiner Betriebsstätte absichern muss.