15.09.2014

Achtung Autofahrer,

auf Parkplätzen ist nicht nur während des Rückwärtsfahrens besondere Vorsicht geboten. Denn stoßen beim Ein- und Ausparken zwei Fahrzeuge zusammen, ist die Schuldfrage oft nur schwer zu beantworten. Die KFZ-Haftpflichtversicherung geht in der Regel von einer 50:50-Schuld beider Parteien aus. Dementsprechend werden die Reparaturkosten durch die KFZ-Haftpflichtversicherer nur zu je 50% erstattet. In Einzelfällen können eindeutige Schadenhergänge zu differenzierteren Entschädigungen führen.