22.01.2014

Die Kfz-Versicherer schicken Ihnen in der Regel mit der Versicherungspolice auch ein Formular zur Kfz-Unfallmeldung zu, welches Sie dann meist im Handschuhfach Ihres Kfz aufbewahren. Im Schadenfall füllen Sie dieses Formular aus und übermitteln es Ihrem Ansprechpartner. Doch wie melden Sie einen Schaden zur Gebäudeversicherung oder auch Hausratversicherung? Dazu haben Sie in Ihrem Versicherungsordner meist kein Schadenformular. In unserer täglichen Praxis erleben wir immer wieder, dass derartige Schäden zu spät an uns gemeldet und uns unvollständige Schadeninformationen übermittelt werden.

Nachfolgend grundsätzliche Hinweise zur Schadenmeldung:

Melden Sie einen Schaden an Ihren Versicherungs-Ansprechpartner kurzfristig. Eine formlose und schriftliche Meldung genügt, orientieren Sie sich an den 8 W-Fragen:

  • Wer hat den Schaden verursacht?
  • Was ist passiert?
  • Wie ist es passiert?
  • Wann ist es passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wer ist geschädigt?
  • Worin liegt der Schaden?
  • Was haben Sie zwischenzeitlich veranlasst?

Fügen Sie Ihrer Schadenmeldung unbedingt Schaden-Fotos bei. Es ist ratsam vor der Schadenmeldung keine dringenden Reparaturen (ab bestimmten Schadenshöhen schicken die Versicherer Gutachter) durchführen zu lassen. Sofern vorhanden, liefern Angaben zum Kostenvoranschlag bereits erste Informationen über die Schadenhöhe. Sind nach einem Schaden Sofortmaßnahmen notwendig (Schadenminderungskosten), sollten Sie diese natürlich veranlassen und die entsprechende Rechnung kurzfristig übermitteln. Sollte Ihre formlose Schadenmeldung gemäß o. g. Hinweisen dem Versicherer nicht ausreichen, schickt Ihnen der Versicherer ein Schreiben mit zusätzlichen Fragen zum Schadenfall oder auch ein Schadenformular zu.