11.07.2011

Das „Hole-in-One“ selbst kann natürlich nicht versichert werden, wohl aber die Kosten für die übliche Feier im Clubhaus.  Seit Juni 2011 gibt es nun das erste Versicherungskonzept am Markt, das im Rahmen der Hausratversicherung auch die Kosten für die übliche „Lokalrunde im Golfclub“ erstattet, wenn Sie bei einem offiziellen Golfturnier ein „Hole-in-One“ erzielt haben und hierüber eine Bestätigung des Golfclubs vorlegen. Sonnige Aussichten für die richtig versicherten Golfer!