22.11.2013

Ist ein Wohngebäude unbewohnt, z.B. wegen einem Todesfall, Verkauf etc., muss dies dem Versicherer angezeigt werden, da dieser Umstand ein erhöhtes Risiko darstellt. Des Weiteren müssen wasserführende Anlagen bzw. Einrichtungen abgesperrt und entleert werden. Außerdem muss das Objekt regelmäßig kontrolliert werden und Mängel beseitigt werden. Eine routinemäßige Beaufsichtigung des Nachbarn ist dabei nicht ausreichend.