01.08.2011

Ein Personenschaden ist nach den Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungs-Bedingungen (AHB) ein ersatzpflichtiger Schaden, der den Tod, die Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung von Personen zur Folge hat. Bei einem Personenschaden werden die körperbezogenen Persönlichkeitsrechte verletzt – das Recht auf Gesundheit und Leben. Ein Schaden ist eingetreten, wenn die Folgen einer Handlung zur Krankheit, Verletzung, Invalidität oder auch Tod der verletzten Person geführt haben. Der Schadenersatzanspruch des Verletzten richtet sich auf den Ersatz aller Kosten im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung und auch Genesung. Hierzu zählen z.B. Versorgungsleistungen wie Renten und erhöhte Bedürfnisse, Ansprüche auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Die Schadensummen bei Personenschäden können erheblich sein, achten Sie auf ausreichend hohe Versicherungssummen bei Ihren privaten und betrieblichen Haftpflichtversicherungen.