29.04.2013

Wenn man mit einem in Deutschland versicherten Auto in Länder fahren will, die nicht dem Grüne-Karte-Abkommen beigetreten sind, und man keine gültige Versicherungsbestätigung  mit sich führt, muss bei Einreise eine sog. Grenzpolice für das jeweilige Land (z.B. Russland, Türkei, Marokko) abgeschlossen werden. Erfahrungsgemäß erteilen die Versicherungsgesellschaften nur in Ausnahmefällen Versicherungsbestätigungen für solche Länder und wenn überhaupt, dann gegen entsprechenden Beitragszuschlag. Man sollte sich in jedem Fall immer rechtzeitig vor Reiseantritt bei seinem Versicherer erkundigen, ob er für die gewünschten Reiseländer Versicherungsschutz gewährt.