Winterreifen – von „O“ bis „O“ oder so 29.03.2018 | Die „O“ (Oktober) bis „O“ (Ostern) Regel für Winterreifen sollte in diesem Jahr auf jeden Fall ausgereizt werden. Auch wenn alle sich schon auf die langersehnte erste Fahrt mit den „Sommerschlappen“ freuen, gilt es in diesem Jahr abzuwarten. Wie man an dem obigen Blick aus unserem Büro heute morgen sieht, ist der Winter nochmal zurück…
Benötige ich eine Pokémon-GO-Unfallversicherung? 05.08.2016 | Die derzeit aus den Medien nicht wegzudenkende Smartphone-App Pokémon GO hat nun auch die Versicherungsbranche erreicht. Die Unfallversicherung Trainer-Schutz soll allen virtuellen Pokémon-GO-Trainern eine spezielle Absicherung bei Unfällen bieten. Grundsätzlich ist der Ansatz eines Versicherungsmaklers aus Berlin, der seine Dienste per Versicherungsmanagement-App anbietet, zu begrüßen: eine Unfallversicherung für junge Leute, die im Falle eines Unfallschadens finanzielle Unterstützung…
Rechtsschutz für Unternehmensleiter 10.06.2016 | Für Geschäftsführer, Vorstände; Beiräte und andere leitende angestellte in Unternehmen (auch Vereine, Genossenschaften etc.) ist der normale Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer nicht ausreichend. Anders als bei Arbeitern oder Angestellten werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht vor dem Arbeitsgericht sondern vor Zivilgerichten ausgetragen. Die Streitwerte liegen deutlich höher, denn sie richten sich nach den vereinbarten Bezügen, Versorgungsansprüchen oder Abfindungen…
Haftung von Schülern im Betrieb während eines Schülerpraktikums 26.05.2016 | Viele Unternehmer fragen uns, wer eigentlich für Schäden eintritt, wenn ein Schüler während eines Praktikums in Praxis oder Betrieb einen materiellen Schaden verursacht. Zuerst haftet natürlich ein Schüler im gesetzlichem Umfang selbst. Wenn ein Dritter (z.B. ein Kunde) in Ausübung dienstlicher Verrichtungen geschädigt wird, besteht regelmäßig durch die Betriebshaftpflichtversicherung Deckungsschutz – wie für alle Betriebsangehörigen.…
Grobe Fahrlässigkeit bei Schäden und Obliegenheiten 09.05.2016 | Bei der Mitversicherung von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit muss man zwischen der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Schadens und der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Obliegenheiten unterscheiden. Ein Beispiel für die Herbeiführung des Schadens ist das Verlassen eines Raumes bei brennender Kerze, wodurch ein Brand entsteht. Die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kann die Nichteinhaltung der im Versicherungsvertrag festgelegten…
Ferienzeit – Urlaubszeit 28.04.2016 | Viele haben bereits Ihren Sommerurlaub gebucht. Die Vorfreude ist groß, aber was ist, wenn der Urlaub wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht angetreten werden kann? In diesem Fall hilft eine Reiserücktrittsversicherung. Sie sorgt dafür, dass Sie die Stornokosten nicht selber tragen müssen. Zu beachten sind jedoch die Abschlussfristen. In der Regel muss die Versicherung spätestens 30 Tage…
Advent, Advent – Vorsicht ist geboten 30.11.2015 | Die Adventszeit hat begonnen. Doch gerade in dieser besinnlichen Zeit ist erhöhte Vorsicht geboten. Adventsgestecke stellen eine hohe Gefahrenquelle dar. Sofern diese unbeaufsichtigt gelassen werden und es zu einem Brand kommt, kann der Feuer-Versicherer eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles einreden und die Versicherungsleistung in einem der Schwere der Schuld angemessenen Verhältnis mindern. Im schlimmsten…
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung: Leistungsumfang bei Vertragswechsel vorzeitig sichern 03.11.2015 | Haben Sie einen Versicherungsvertrag mit einem nicht mehr marktgerechten Leistungsumfang aber eine Kündigung des Vertrages ist erst in einem Jahr möglich? In diesem Fall besteht die Möglichkeit bereits jetzt zum Ablauf des bestehenden Vertrages einen neuen Vertrag mit leistungsstarkem Umfang abzuschließen. Der neue Vertrag sollte jedoch eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung beinhalten, da dann
Bezugsrechte sollten regelmäßig überprüft werden 24.07.2015 | Bei allen Arten von Lebensversicherungen werden in aller Regel bei Antragstellung so genannte Bezugsberechtigte für die Todes- und Erlebensfallleistung festgelegt. Hierbei wird die Person konkret benannt, die beispielsweise im Todesfall die Versicherungssumme erhalten soll. Der Bezugsberechtigte wird dabei einfach nur gegenüber dem Versicherer benannt, ohne das der Versicherer dem zustimmen muss. Eine solche Bezugsberechtigung sollte…
Haftung bei Parkplatzunfällen 15.09.2014 | Achtung Autofahrer, auf Parkplätzen ist nicht nur während des Rückwärtsfahrens besondere Vorsicht geboten. Denn stoßen beim Ein- und Ausparken zwei Fahrzeuge zusammen, ist die Schuldfrage oft nur schwer zu beantworten. Die KFZ-Haftpflichtversicherung geht in der Regel von einer 50:50-Schuld beider Parteien aus. Dementsprechend werden die Reparaturkosten durch die KFZ-Haftpflichtversicherer nur zu je 50% erstattet.