27.01.2016

Ja, denn nach den privaten Versicherungsbedingungen gelten der Bezug einer Altersrente, genauso wie die Vollendung des 65. Lebensjahres oder die Feststellung einer Berufsunfähigkeit als Gründe für die Beendigung des Versicherungsschutzes. Wenn der Versicherer davon erst im Leistungsfall erfährt, wird er trotz Beitragszahlung das Krankentagegeld  verweigern. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Versicherungsmakler zu den Folgen beraten, wenn Sie über einen vorzeitigen Rentenbezug nachdenken.