02.06.2014

Der Verein der wurde seinerzeit von den Autohaftpflichtversicherern mit dem Ziel gegründet, Lücken im Pflichtversicherungsgesetz zu schließen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung leistet u.a. nicht, wenn der Fahrer den Schaden vorsätzlich herbeiführt. Beispiel: Der Unfallgegner hat den Unfall provoziert und somit bewusst herbeigeführt, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Dies wird bei der Schadenabwicklung erkannt, was dann zur Ablehnung der Kostenübernahme durch die Versicherung des Unfallgegners führt. Über die Verkehrsopferhilfe kann man eine Leistung erhalten, wenn z.B. ein KFZ-Schaden vorsätzlich verursacht wurde oder der Schädiger Fahrerflucht begangen hat und es keine Kaskoversicherung für das Auto gibt. Genaue Informationen finden Sie unter www.verkehrsopferhilfe.de.