09.03.2012

In der Regel nicht!  Die meisten Versicherungsunternehmen lehnen eine Anerkennung und damit Anrechnung der schadenfreien Jahre ab, die mit einem Dienstwagen erfahren wurden, welcher einem Mitarbeiter zur ausschließlichen Nutzung übergeben wurde. Im diesen Fall greift dann üblicherweise eine Sondereinstufung gemäß Führerscheinregelung oder als Zweitwagen. Lassen Sie sich deshalb von einem Versicherungsmakler beraten, denn er kennt die Ausnahmen, d.h. die wenigen Gesellschaften, die Sonderregelungen anbieten, wenn der Dienstwagenfahrer auf ein privates Auto umsteigt und dieses auch privat versichern muss.