21.10.2013

Verursacht ein Kind, das noch nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, einen Verkehrsunfall, kann es hierfür nicht verantwortlich gemacht werden. Somit haftet der Autofahrer aus der Benutzung seines Fahrzeuges in vollem Umfang. Die eigene KFZ – Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Kindes auf. Hat der Autofahrer keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, bleibt er auf seinen möglichen Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug sitzen. Es ist somit noch mehr Vorsicht geboten – gerade in Bereichen, in denen mit vermehrtem Auftauchen von Kindern gerechnet werden muss.