10.01.2012

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im vergangenen Jahr entschieden, dass Versicherungsunternehmen ab dem 21. Dezember 2012 in ihrer Tarifkalkulation keine Unterscheidung mehr nach dem Geschlecht der zu versichernden Person vornehmen dürfen. Welche Auswirkungen dies auf die Versicherungsprämien in den einzelnen Versicherungssparten hat, kann derzeit noch nicht vollends abgesehen werden. Ziemlich sicher scheint, dass das Prämienniveau insgesamt wohl ansteigen wird. Dabei wird es ganz speziell bei Rentenversicherungen für Männer ab dem 21.12. zu Verteuerungen kommen. Ob im Zuge dessen die Rentenversicherungen für Frauen günstiger werden, wird in weiten Teilen der Literatur bezweifelt, da die Versicherer die Zusammensetzung des Vesicherungsbestandes bei deser Mischkalkulation nicht vorhersagen können. Gleiches gilt für die Risikolebenversicherung, nur in umgekehrte Richtung. Die Betroffenenen sollten sich also möglichst noch vor dem Stichtag Gedanken um ihre Absicherung machen. Im Bereich der privaten Krankenversicherung könnte das Urteil des EuGH sogar im Bestand umgesetzt werden, was zu großen Veränderungen hinsichtlich der Beitragsstruktur führen wird.