28.05.2014

Der Hund als treuer Begleiter ist bei vielen Menschen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Und zwar ohne, dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen! In der normalen Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch zahme Kleintiere wie beispielsweise Katzen oder Vögel enthalten. Für Hunde ist eine separate Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Auch wenn noch nicht in allen Bundesländern für die Hundehalter die Pflicht einer Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht, ist es ein „Muss“ für jeden Hundehalter. Auch wenn der Hund noch so klein und lieb ist, kann er großen Schaden anrichten, wenn er z.B. in einer fremden Wohnung / Ferienhaus Möbel o.ä. aus Langeweile beschädigt oder vor ein Auto läuft, das beim Ausweichmanöver einen Personen- und/oder Sachschaden verursacht. Bei der Auswahl der Versicherung sollte man zum Beispiel darauf achten, dass auch Mietsachschäden mitversichert sind.