12.01.2015

Der Beitrag einer Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich nach bestimmten Parametern wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter oder Umsatz des Unternehmens. Außerdem können einzelne Risiken wie z.B. der Gebrauch von Gabelstaplern oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zuschlagpflichtig sein. Der Versicherungsnehmer ist gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung nach Aufforderung durch den Versicherer verpflichtet, Änderungen zum versicherten Risiko innerhalb der Frist von einem Monat mitzuteilen. Die Versicherer versenden diese Aufforderung zum Teil in Form eines Fragebogens oder aber eines Hinweises auf der Beitragsrechnung. Dieser Aufforderung ist unbedingt Beachtung zu schenken, um den Versicherungsschutz den vorhandenen Risiken anzupassen und eine Beitragsnachzahlung bei verspäteter Meldung zu vermeiden.