18.06.2012

Mittlerweile Standard in der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Mitversicherung von Mietsachschäden an Gebäuden und auf Geschäftsreisen. Bei Mietsachschäden an Gebäuden wird unterschieden in Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder sonstige Ursachen. Unterschiedlich sind auch die Versicherungssummen für die drei genannten Bereiche. Je nachdem wo die Geschäftsräume angemietet wurden – großes Geschäftszentrum oder einzeln stehendes Gebäude -, sollte die Versicherungssumme bedarfsgerecht  festgelegt werden. In der Haftpflichtversicherung für Baubetriebe können neuerdings auch Schäden auch geliehenen oder gemieteten Maschinen auf der Baustelle versichert werden. Die Versicherungssumme und der versicherte Zeitraum ist allerdings begrenzt.