21.01.2016

Während in guten privaten Sachversicherungen, wie z.B. für Hausrat- oder Gebäude, die Mitversicherung der grob fahrlässigen Verursachung von Schäden schon fast Standard ist, ist dies im gewerblichen Bereich noch keine Normalität. Selbst wenn sich die Versicherer darauf einlassen, erfolgt die Mitversicherung nur mit geringen Sublimits (z.B. bis max. 5.000 EUR Schadenhöhe). Diese sind im Schadenfall schnell erreicht. Dann wird für den Anteil des Schadens der dieses Limit übersteigt, die Leistung gekürzt . Die sogenannte Quotelung erfolgt nach der Schwere der Schuld.