24.09.2013

Am 7. Mai 2013 hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, nach der eine einkommenssteuerrechtliche Ungleichbehandlung zwischen Ehen und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt. In Umsetzung dieses Urteils hat der Gesetzgeber nunmehr die Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz den Ehen einkommensteuerrechtlich gleichgestellt. Damit können nunmehr bei der Basisrente (Rüruprente) auch eingetragene Lebenspartner als Hinterbliebene in Betracht kommen und eine Hinterbliebenerente aus dem Vertrag des Verstorbenenen beanspruchen. Das Gleiche gilt für Riesterverträge, bei denen bisher auch nur überlebende Ehegatten als Hinterbliebene in Betracht kamen.