Die regelmäßige Überprüfung aller elektrischen Geräte in einem Betrieb gehört zu den Sicherheitsvorschriften, die gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eingehalten werden müssen, um den Versicherungsschutz gegen Feuer zu erhalten. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AFB) regeln auch, welche Obliegenheiten der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat. Dazu gehört die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften. Wird diese Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Bei vielen gewerblichen Sachversicherungen regeln zusätzliche Klauseln, in welchem Abstand – zum Beispiel alle 2 Jahre – diese Elektrorevision durch einen anerkannten Sachverständigen durchzuführen ist. Sollte es zu einem Schadenfall kommen, der auf eine Verletzung dieser Obliegenheit zurückzuführen ist, kann der Versicherer die Versicherungsleistung kürzen oder gänzlich verweigern, sofern der Versicherungsnehmer die regelmäßige Elektrorevision grob fahrlässig oder gar vorsätzlich unterlassen hat.
06.06.2014