23.03.2012

Bei Freiberuflern ist der Erfolg des Unternehmens entscheidend von der Arbeitskraft des Berufsträgers geprägt. Wer  freiberuflich arbeitet, ist somit insbesondere von der eigenen Leistungsfähigkeit abhängig. Ein Ausfall durch Krankheit oder auch Unfall trifft das Unternehmen praktisch am Lebensnerv. Eine Krankentagegeldversicherung hilft hier nicht weiter, denn diese ist in den meisten Fällen auf die Absicherung des Gewinnes ausgelegt. Nicht berücksichtigt wird bei deren Bemessung meist die fortlaufenden Kosten der Praxis. Diese fallen auch im Falle der Arbeitsverhinderung des Berufsuträgers an. Eine Lösung kann hier die Praxisausfallversicherung sein. Diese ersetzt bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit die fortlaufenden Kosten wie z.B. Personalkosten, Aufwendungen für die Beschäftigung einer Ersatzkraft, Mieten, Steuern und Abgaben, Zinsen für Fremdkapital und sonstige Aufwendungen. Die Haftzeit der Versicherer ist meist auf 12 Monate festgelegt, aber auch 24 Monate sind möglich. Durch Vereinbarung einer Karenzzeit können deutliche Beitragsersparnisse erreicht werden. Vor Vereinbarung einer Praxisausfallversicherung sollten aber die Versicherungsbedingungen der Anbieter genau gelesen werden. Teilweise finden sich im Kleingedruckten Ausschlüsse wie z.B. der Ausschluss bei psychischen Erkrankungen des Freiberuflers.