28.10.2014

Das Produkthaftungsgesetz wurde in Deutschland am 1. Januar 1990 mit dem Ziel eingeführt, eine einheitliche Regelung zur Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten zu schaffen. Der deutsche Gesetzgeber versteht unter einem Produkt alle beweglichen Dinge, auch wenn Sie nur Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache sind. Wir leben heute in einem Zeitalter der Globalisierung, in dem es auch für kleinere und mittelständische Betriebe durchaus üblich ist, Handelswaren aus Fernost direkt zu importieren, denn der meist niedrige Einkaufspreis lässt hohe Gewinne erwarten. Insbesondere bei reinen Handelsbetrieben wird oft nicht berücksichtigt, dass sie in einem solchen Fall als Quasi-Hersteller haftbar werden. Vor allem bei fertigen Produkten, in deren Entwicklung die deutschen Unternehmen selbst nicht eingebunden waren, ist deshalb Vorsicht angebracht. Selbst ein importiertes einfaches Stofftier könnte die Gefahr dauerhafter Gesundheitsschädigung in sich bergen. Meist deckt eine gängige Betriebshaftpflichtversicherung das Risiko der Produkthaftung nicht oder nicht umfassend genug ab.