12.01.2012

Grundsätzlich können Zahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durch Sonderausgabenabzug und Zulage gefördert werden (Riesterförderung). Dazu müssen die Beiträge durch den Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt worden sein. Voraussetzung für die Riesterförderung ist dabei, dass die Beiträge durch den Arbeitnehmer individuell lohnversteuert werden. In der Rentenphase kann sich die Riesterrente über den Arbeitgeber aber negativ auswirken, da hieruaf in der Regel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden. Bei einer rein privat finanzierten Riester-Rente ist dies (ausser bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung) nicht der Fall.