Schäden durch Wohnwagen 30.09.2013 | Kommt es durch einen Wohnwagen zu einem Schaden am ziehenden Fahrzeug, so kann der Versicherer den Schaden aus der Kaskoversicherung des Zugfahrzeuges nicht immer ablehnen. Tritt der Unfall durch ein unmittelbar von außen einwirkendes Ereignis ein, ist die Kaskoversicherung laut Urteil des BGH (Az. IV ZR 21/11) zur Leistung verpflichtet. Im vorliegenden Fall war der…