Eigenbewegungen – in der Unfallversicherung nicht immer mitversichert 22.04.2013 | Versicherungsschutz in der Unfallversicherung besteht in der Regel nur dann, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) einen dauerhaften Körperschaden erleidet. Im Gegensatz dazu handelt es sich beispielsweise beim Umknicken mit dem Fuß beim Aussteigen aus dem Auto oder dem