Bezugsrechte sollten regelmäßig überprüft werden 24.07.2015 | Bei allen Arten von Lebensversicherungen werden in aller Regel bei Antragstellung so genannte Bezugsberechtigte für die Todes- und Erlebensfallleistung festgelegt. Hierbei wird die Person konkret benannt, die beispielsweise im Todesfall die Versicherungssumme erhalten soll. Der Bezugsberechtigte wird dabei einfach nur gegenüber dem Versicherer benannt, ohne das der Versicherer dem zustimmen muss. Eine solche Bezugsberechtigung sollte…