Altersvorsorge – Hohe Garantien nur noch bis zum Jahreswechsel 01.12.2011 | Der derzeit gültige Höchstrechnungs- oder Garantiezins darf nur noch für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2011 vereinbart werden. Derzeit beträgt der Garantiezins noch 2,25%. Für alle ab 2012 abgeschlossenen Rentenversicherungen gilt dann der neue Garantiezins in Höhe von 1,75%. Betroffen sind alle Rentenversicherungen, die
Änderungen durch die Absenkung des Garantiezinses 13.07.2011 | Zum 01.01.2012 sinkt der so genannte Höchstrechnungszins (Garantiezins) auf 1,75% (derzeit 2,25%). Diese Absenkung hat weitereichende Folgen für die Vorsorge. Bei konventionellen Rentenversicherungen sinkt dadurch die garantierte Rente für Neuverträge ab 2012 um 10-15%. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen sinken die Rentenwerte