Wer den Baum hat, hat den Ärger 27.06.2012 | Mit einem Urteil vom 26. April 2012 hat das Landgericht Magdeburg die Pflichten alle Grundstücksbesitzer mit Bäumen gefestigt: Baumbesitzer müssen demnach zweimal jährlich durch einen Fachmann eine sogenannte „Baumschau“ durchführen lassen. Hierbei werden die Bäume ohne technische Hilfsmittel auf Ihre Beständigkeit überprüft. Dies soll nach dem Willen des Gerichtes