Haftpflichtversicherung für Tagesmütter 22.10.2012 | Laut BGH-Urteil übt eine Tagesmutter immer dann ein Gewerbe aus, wenn sie sich die Betreuung der Kinder in ihrer Wohnung bezahlen lässt. Tagesmütter haften für jegliche Schäden, die ihre minderjährigen Tageskinder verursachen, sofern eine Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt werden kann. Das gilt für Sach-, Personen-, wie auch für