Berufsunfähigkeitsversicherung – Streit um Kräfteverfall 12.10.2011 | Per gesetzlicher Definition ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Einige Versicherungsunternehmen haben mittlerweile das Wort „altersentsprechend“ in ihren Bedingungen gestrichen und gehen damit in die Werbung, dass